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Themen   Zirkus   Leitlinien



Leitlinien für die Haltung, Ausbildung und Nutzung von Tieren in Zirkusbetrieben oder ähnlichen Einrichtungen



http://www.verbraucherministerium.de/tierschutz/tiere-in-zirkusbetrieben/tiere-in-zirkusbetrieben-inhalt.pdf

Diese Leitlinien sollen die Haltung, den Transport, die Dressur und den Verbleib der Tiere, die in der Manege auftreten, regeln. Für Tiere, die nur für die Tierschau mitgeführt werden, die sogenannten Schautiere, gilt das Säugetiergutachten (Gutachten über die Mindestanforderungen an die Haltung von Säugetieren).
Das Grundproblem der Zirkusleitlinien ist, daß sie nicht rechtsverbindlich sind, das heißt, sie stellen nur Empfehlungen an die Zirkusbetriebe dar.
Die Leitlinien wurden erstmals 1990 aufgestellt und im Jahre 2000 nochmals überarbeitet. Diese Überarbeitung war dringend notwendig, da die alte Version grobe Fehler bezüglich den Haltungsbedingungen enthielt. Trotz einiger Verbesserungen sind die Leitlinien noch immer völlig unzureichend. Wenn sie von Zirkusbetrieben eingehalten werden, bedeutet dies nicht, daß die Tiere "artgerecht" gehalten werden.

In der neuen Version wurde aus dem Text von 1990 übernommen, daß keine Menschenaffen, Tümmler, Delfine, Greifvögel, Flamingos oder Pinguine in Zirkussen zu halten sind. Doch auch Tiere, von deren Haltung abgeraten wird, können von den Zirkusbetrieben weiter mitgeführt werden, wenn bereits eine Genehmigung besteht. Es werden lediglich keine neuen Genehmigungen erteilt. Den Tieren, die schon in Zirkussen leben, hilft dies nichts.

Neu hinzugefügt wurde, daß auch die Haltung von Wölfen und Nashörnern abgelehnt wird (also keine neuen Genehmigungen erteilt werden sollen). Dies erscheint völlig willkürlich. Sowohl die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz als auch die Bundestierärztekammer (und der gesunde Menschenverstand darüber hinaus auch) halten Giraffen "aufgrund ihrer anatomischen Besonderheiten" für das Mitführen im Zirkus nicht geeignet. Dennoch wird von der Haltung von Giraffen in den Leitlinien nicht abgeraten. Ebensowenig von der Haltung von Elefantenbullen, die nach Einsetzen der Geschlechtsreife wegen ihrer Gefährlichkeit nicht mehr transportiert werden können und somit oftmals getötet werden müssen.

Die Anforderung an die Gehegeflächen sind völlig unzureichend, bedenkt man die natürlichen Bedürfnisse der Tiere. Hinzu kommt, dass die Gastspielplätze der Zirkusbetriebe meist zu klein sind, um die geforderten Freigehege aufzubauen. Das bedeutet, dass selbst Zirkusbetriebe mit großen finanziellen und personellen Mitteln, aufgrund der bestehenden Raumnot keine Freigehege t errichten können.

Dressur mit Bestrafung lehnen die Autoren der Leitlinien ab. Doch da das "Training" in der Regel nicht öffentlich ist, kann niemand kontrollieren, mit welchen Mitteln gearbeitet wird. Nur weil die "Dressur" jetzt "Edukation" genannt wird und die "Dompteure" "Tierlehrer", bedeutet dies nicht, daß nicht mehr der Wille der Tiere gebrochen werden muß, damit diese die enwürdigenden "Kunststückchen" ausführen.

Fazit: Die Überarbeitung der Leitlinien hat den Tieren keine Vorteile gebracht. Die Institution Zirkus mit Tieren dient einzig und allein dem Komerz und damit der Ausbeutung der Tiere. Tiere in Gefangenschaft können nie artgerecht gehalten werden- da nützten auch ein paar Quadratmeter mehr nichts. Die Dressur bleibt weiterhin eine Unterwerfung und Entwürdigung der Tiere. Nur ein absolutes Haltungsverbot von Tieren in Zirkusbetrieben kann das Tierleid beenden.





 
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